Tropico Island – EL Presidente, DVb
OFFIZIELLES
STAATSPORTAL
AMTLICH
GEPRÜFT

BANANEN-REPUBLIK TROPICO ISLAND

Willkommen, Bürger.

Tropico Island ist ein friedlicher PvE-Inselstaat unter der fürsorglichen und selbstverständlich alternativlosen Führung von EL Presidente. Hier genießen Bürger Sicherheit, Handel und nahezu uneingeschränkte persönliche Freiheit – innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen.

Mitteilung des Diktoriats:

- Tropico Island ist eine moderne, freie und vorbildlich verwaltete Bananen-Republik. Das jedenfalls bestätigt der jährlich von EL Presidente persönlich in Auftrag gegebene und genehmigte Regierungsbericht.

- EL Presidente versichert: Die Wirtschaft wächst. Das Wirtschaftsministerium sucht derzeit noch nach Belegen.
StaatsoberhauptEL Presidente
SpielmodusPvE
Bevölkerungsgrenze14 BürgerQualität statt Quantität. Das Ministerium für Serverleistung dankt.
RaidsVerbotenPrivateigentum ist privat. Überraschend, aber amtlich.
VerwaltungDVb
Tag / Nacht06:00 – 21:00

MINISTERIUM FÜR DINGE, DIE FUNKTIONIEREN SOLLEN

Staatliche Einrichtungen

🏛 Staatlich

Unmittelbar Tropico Island unterstellt. Handelt im Auftrag des Staates und, wo erforderlich, mit dem beruhigenden Segen von EL Presidente.

✓ Staatlich anerkannt

Private oder unabhängige Einrichtung, deren Tätigkeit offiziell anerkannt wurde. Anerkennung ist keine Verstaatlichung. Noch nicht. Staatlich anerkannte Einrichtungen genießen jedoch besondere staatliche Förderungen, Privilegien und Sonderregelungen.

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Poligai

STAATLICH

Freundlich. Hilfsbereit. Wachsam. Meistens sogar in dieser Reihenfolge.

Die Poligai sorgt für Sicherheit und Ordnung auf Tropico Island, wacht über die Einhaltung der geltenden Gesetze und kümmert sich um jene Bürger, die diese versehentlich für unverbindliche Empfehlungen gehalten haben.

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TropiCar

STAATLICH

Volkseigener Kraftfahrzeugbetrieb Tropico Island

„Mobilität ist ein Grundrecht. Ein Fahrzeug hingegen nicht.“
TropiCar ist der staatliche Kraftfahrzeughandel der Republik. Bürger können hier Fahrzeuge erwerben, die von der Regierung sorgfältig ausgewählt, gewissenhaft registriert und zu Preisen angeboten wurden, die EL Presidente persönlich für angemessen hält.
TropiCar – Wir bewegen Tropico. Nach Genehmigung.™
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TINA
Tropico Island Nachrichtenagentur

STAATLICH

Unabhängig. Objektiv. Von EL Presidente genehmigt.

Die Tropico Island Nachrichtenagentur versorgt die Bürger mit aktuellen Meldungen, staatlichen Bekanntmachungen und allem, was die Bevölkerung nach Ansicht der Regierung wissen sollte.

TINA – Wir berichten, was Sie wissen müssen. Den Rest müssen Sie nicht wissen.

Staatlich anerkannte Einrichtungen

Derzeit sind keine staatlich anerkannten Einrichtungen registriert.

Die Republik wertet dies als enormes Wachstumspotenzial.

DIGITALE VERWALTUNGSBEHÖRDE

DVb

Die Behörde, von der Sie bislang nicht wussten, dass Sie sie benötigen.

Die DVb – Digitale Verwaltungsbehörde Auf Tropico geht nichts verloren. Es wird höchstens einer anderen Abteilung zugeordnet.
Die Digitale Verwaltungsbehörde (DVb) verbindet Bürger, staatliche Register und die zuständigen Diktoratsabteilungen miteinander. Hier werden Anträge gestellt, Meldungen erfasst und Akten gewissenhaft verwaltet.

Technisch befindet sich die DVb auf dem offiziellen Discord. Staatlich betrachtet befindet sie sich selbstverständlich überall.

📚 RegisterBürger, Fahrzeuge und weitere staatlich relevante Dinge.
📨 MeldestelleAnliegen finden hier den Weg in die richtige Akte.
📄 AnträgeKein Staat ohne Formulare. Wir haben Standards.
📢 BekanntmachungenAmtliche Informationen direkt aus der Verwaltung.
DVb / Discord betreten Offizieller Discord · DVb

Das Fehlen eines passenden Formulars entbindet nicht von der Pflicht, es korrekt auszufüllen.

GESETZBLATT DES DIKTORIATS

Gesetze & Ordnung

Amtliches Regelwerk der Bananen-Republik Tropico Island. Die Gesetze regeln das Zusammenleben auf dem SCUM-PvE-Server und werden von EL Presidente erlassen.

Hinweis zum Bußgeldkatalog: Konkrete Geldbeträge werden im gesonderten BSG später festgelegt. Die übrigen Bestimmungen sind als konsolidierte Fassung der bisher beschlossenen Regeln zusammengestellt.

I. StGB – Strafgesetzbuch

Schutz von Leben, Eigentum und fairem Spiel.

§ 1 – Verbot von PvP

Das vorsätzliche Verletzen oder Töten anderer Spieler ist verboten. Dies umfasst auch mittelbare Schädigungen durch Fahrzeuge, Fallen oder Spielmechaniken.

§ 2 – Schutz von Leben und Überleben

Das eigene Leben und das Leben anderer Spieler sind zu achten. Vorsätzliche Gefährdung ist untersagt; niemand ist verpflichtet, sich für andere selbst erheblich in Gefahr zu bringen.

§ 3 – Kannibalismus

Kannibalismus ist verboten. Das Verbot gilt auch im Zusammenhang mit NPCs.

§ 4 – Erste Hilfe

Wer einen hilfsbedürftigen Spieler bemerkt, leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten Erste Hilfe oder organisiert Unterstützung, sofern dadurch keine erhebliche Eigengefährdung entsteht.

§ 5 – Fischerei und öffentliche Zugänge

Fischerei ist grundsätzlich erlaubt. Öffentliche Straßen, Wege und Gewässer müssen zugänglich bleiben, auch wenn sie an Privatgrundstücken vorbeiführen. Das Betreten und Durchqueren öffentlicher Wege ist erlaubt; das Angeln innerhalb eines fremden Grundstücksanspruchs erfordert die vorherige Erlaubnis des Eigentümers.

§ 6 – Schutz fremden Eigentums

Raids, Diebstahl, Plünderung, Beschädigung, Zerstörung und Manipulation fremder Fahrzeuge, Grundstücke, Basen und Gegenstände sind verboten – auch bei fehlendem Schloss.

§ 7 – Cannabisregelung (ausschließlich Spielwelt)

Außerhalb der eigenen Unterkunft dürfen pro Spieler höchstens ein Stack Cannabisblüten (6/6) und fünf Joints mitgeführt werden. Samen sind davon ausgenommen. Pflanzen im eigenen Beet oder Garten und die Lagerung zu Hause unterliegen keiner Mengenbegrenzung.

§ 8 – Handelsverbot für Cannabis (ausschließlich Spielwelt)

Der Handel mit Cannabisblüten und Joints ist untersagt, auch zwischen Spielern oder im Rahmen von Aufträgen. Bei unerlaubtem Handel oder Überschreitung der Mitführgrenze können sämtliche mitgeführten Blüten und Joints eingezogen werden.

§ 9 – Metagaming

Discord und andere externe Kommunikationswege dürfen für die normale Abstimmung genutzt werden. Untersagt ist die gezielte missbräuchliche Verwendung vertraulicher, ausschließlich außerhalb des Spiels erlangter Informationen, wenn anderen dadurch ein erheblicher unfairer Nachteil entsteht. Öffentlich durch DVb oder TINA bekannt gemachte Informationen dürfen ihrem Zweck entsprechend genutzt werden. Geringfügige Fälle sollen zunächst durch Hinweise oder Verwarnungen geklärt werden.

§ 10 – Verbot des Ausschlachtens von Fundfahrzeugen

Das Entfernen von Bauteilen aus fremden oder nicht registrierten Fundfahrzeugen zur Ersatzteilgewinnung ist streng verboten. Dies soll allen Bürgern die Chance erhalten, Fahrzeuge zu finden und zu restaurieren. Arbeiten am eigenen registrierten Fahrzeug bleiben erlaubt. Verstöße können mit hohen Bußgeldern und bei schweren oder wiederholten Fällen mit Beschlagnahmung des eigenen Fahrzeugs geahndet werden; Beträge folgen im BSG.

§ 11 – Amtsmissbrauch und Ungleichbehandlung

Behördenmitglieder dürfen Bürger wegen ihrer Fraktionszugehörigkeit weder gezielt benachteiligen noch ohne sachlichen Grund intensiver kontrollieren oder härter bestrafen. Die zweckwidrige Verwendung behördlicher Registerdaten zur Erlangung spielerischer Vorteile ist untersagt. Verstöße können dienstrechtliche Folgen bis zur Enthebung nach sich ziehen.

II. BGG – Bau- und Grundstücksgesetz

Regeln für Flaggen, Bebauung und öffentliche Wege.

§ 1 – Grundstücksanspruch

Grundstücke können durch eine Flagge beansprucht werden. Bestehende Weltgebäude und öffentliche Objekte wie Häuser, Brunnen, Betten oder Bänke dürfen nicht in private Claims eingeschlossen werden. Selbst errichtete Gebäude sind davon ausgenommen.

§ 2 – Öffentliche Verkehrsflächen

Öffentliche Straßen, Wege und Gewässer dürfen weder durch Grundstücksansprüche noch durch Bauwerke blockiert werden und müssen frei passierbar bleiben.

§ 3 – Bauabstand

Bauten, Zäune und sonstige Objekte sollen ein bis zwei Fundamentbreiten Abstand zu öffentlichen Straßen und Wegen halten. Verbindlich ist mindestens eine volle Fundamentbreite zwischen der nächstgelegenen Straßen- oder Wegkante und dem Bauwerk.

§ 4 – Beanstandung und Beseitigung

Die Poligai dokumentiert rechtswidrige Bauten mit Foto und Koordinaten; die DVb führt den Vorgang. TINA veröffentlicht die amtliche Poligai-Mitteilung im Discord. Ab Veröffentlichung bestehen 24 reale Stunden zur Behebung. Danach darf das staatliche Abrisskommando die rechtswidrigen Teile entfernen. Bei Gefahr im Verzug – etwa unmittelbarer Gefahr für Spieler oder vollständiger Wegsperre – sind Dokumentation und sofortige TINA-Meldung erforderlich; die Beseitigung darf ohne Frist erfolgen. Die DVb schließt anschließend den Vorgang.

III. StVO – Straßenverkehrsordnung

Straßenverkehr, Fahrzeugausrüstung und Kennzeichnung.

§ 1 – Rücksichtnahme

Fahrzeuge sind aufmerksam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu führen. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht gefährdet werden.

§ 2 – Verkehrsflächen

Motorisierte Fahrzeuge dürfen grundsätzlich nur auf Straßen und Wegen gefahren werden. Die eigene Fahrspur ist einzuhalten. Traktoren und Dirtbikes sowie Fahrräder und Schubkarren dürfen auch abseits der Straßen genutzt werden.

§ 3 – Geschwindigkeit

Innerhalb von Städten und Dörfern beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Außerhalb ist die Geschwindigkeit an Sicht und Bedingungen anzupassen; Gegenverkehr darf nicht gefährdet werden.

§ 4 – Parken

Parken neben Straßen und Wegen ist gestattet, soweit öffentliche Wege nicht blockiert werden. Unmittelbar vor fremden Grundstücksansprüchen darf nicht geparkt werden.

§ 5 – Sicherung abgestellter Fahrzeuge

Abgestellte, in Besitz genommene Fahrzeuge müssen mit einem Schloss gesichert werden, sobald dessen Einbau möglich ist. Die Eigentumszuordnung entsteht bereits durch die Registrierung bei der DVb und ist nicht vom Schloss abhängig.

§ 6 – Exklusive Poligai-Lackierung

Die Lackierung mit blauem Dach und blauem Fahrzeugkörper sowie weißen Türen, weißer Motorhaube und weißer Heckklappe ist ausschließlich ordnungsgemäß registrierten Poligai-Dienstfahrzeugen vorbehalten. Andere Bürger, staatliche Stellen und anerkannte Organisationen dürfen keine identische oder verwechslungsfähige Lackierung verwenden.

§ 7 – Beleuchtungspflicht

Von 21:00 bis 06:00 Uhr sowie bei schlechter Sicht sind die vorgeschriebenen Fahrzeugleuchten einzuschalten. Die technischen Anforderungen und ausdrücklich geregelten Tagesausnahmen der folgenden Paragraphen bleiben verbindlich.

§ 8 – Motorrad / Dirtbike

Erforderlich sind ein Frontscheinwerfer, ein hinteres Bremslicht, zwei Räder und ein Erste-Hilfe-Verband. Für Dirtbikes gilt bei gutem Wetter zwischen 06:00 und 21:00 Uhr die Ausnahme vom vorgeschriebenen Frontscheinwerfer.

§ 9 – Beiwagenmotorrad

Erforderlich sind zwei Frontscheinwerfer (zwischen 06:00 und 21:00 Uhr mindestens der Hauptscheinwerfer), zwei hintere Bremslichter, drei Räder, zwei Verbände sowie ein gefüllter Benzinkanister (klein oder groß).

§ 10 – RIS

Erforderlich sind zwei Frontscheinwerfer, zwei hintere Bremslichter, vier Räder, ein Verband und ein gefüllter Benzinkanister. Zwischen 06:00 und 21:00 Uhr genügt abweichend bei den hinteren Bremslichtern mindestens das mittlere Bremslicht.

§ 11 – Traktor

Erforderlich sind zwei Frontscheinwerfer, zwei hintere Bremslichter, vier Räder und ein Verband. Bei gutem Wetter zwischen 06:00 und 21:00 Uhr gilt die Ausnahme von den Frontscheinwerfern.

§ 12 – Rager / Wolfswagen / Laika

Erforderlich sind zwei Frontscheinwerfer, zwei hintere Bremslichter, vier Räder, mindestens die Fahrertür, ein Verband, ein gefüllter Benzinkanister, ein Wagenheber und ein Reparaturset.

§ 13 – Staatliche Dienst- und Einsatzfahrzeuge

Offiziell registrierte staatliche oder staatlich anerkannte Dienst- und Einsatzfahrzeuge müssen vom Typ Rager sein. Erforderlich sind zwei Frontscheinwerfer, zwei hintere Bremslichter, vier Räder, alle vier Türen, Heckklappe, Motorhaube, Stoßstangen, ein Wagenheber, zwei Verbände, ein großer gefüllter Benzinkanister, ein Reparaturset und ein Autobatteriekabel. Private Fraktionsfahrzeuge fallen nicht allein wegen der Fraktionszugehörigkeit darunter.

IV. MRG – Melde- und Registrierungsgesetz

Personen, Fahrzeuge und Fraktionen werden über die DVb im Discord verwaltet.

§ 1 – Bürgerregistrierung

Jeder Bürger hat sich bei der Digitalen Verwaltungsbehörde (DVb) im offiziellen Discord zu registrieren.

§ 2 – Personenregister

Anzugeben sind Discord-Name und Ingame-Charaktername. Änderungen sind aktuell zu halten.

§ 3 – Fahrzeugregister und Besitzanspruch

Jedes motorisierte Fahrzeug, einschließlich Flugzeug und Motorboot, ist bei Beanspruchung unverzüglich mit Ingame-Name des Halters, Fahrzeugtyp und eindeutiger Fahrzeug-ID bei der DVb einzutragen. Die Registrierung begründet den geschützten Besitzanspruch auch bei fehlenden Teilen, fehlendem Schloss oder Fahruntüchtigkeit. Bereits registrierte Fahrzeuge dürfen nicht erneut beansprucht werden. Erwerb, Übertragung, Verlust und Abgabe sind unverzüglich nachzutragen. Fahrzeuge zählen ab Registrierung auf die Höchstgrenzen.

§ 4 – Private Fahrzeughöchstgrenzen

Pro Bürger höchstens: ein Fahrzeug aus Rager/Wolfswagen/Laika zusammen; ein RIS; ein Moped/Motorrad/Beiwagenmotorrad zusammen; ein Traktor; ein Flugzeug; ein Motorboot. Fahrräder und Schubkarren sind nicht zahlenmäßig begrenzt. Wer das Limit einer Klasse erreicht hat, darf kein weiteres Fahrzeug dieser Klasse beanspruchen – auch nicht vorübergehend zum Reparieren oder Verkaufen.

§ 5 – Fraktionsregister und Anerkennung

Jede organisierte Fraktion muss im SCUM-Menü „Teams“ mit Namen, Banner und Beschreibung angelegt und bei der DVb registriert sein. Die Fraktion meldet ihre Mitglieder mit Ingame-Namen und sämtliche Fraktionsfahrzeuge mit Fahrzeugtyp und eindeutiger ID; Änderungen sind unverzüglich einzutragen. Öffentliche Standorte und Einrichtungen dürfen freiwillig angegeben werden, müssen aber nicht veröffentlicht werden – insbesondere nicht bei geheimhaltungsorientierten Fraktionen. Mitglieder- und Fahrzeugdaten dienen der Verwaltung und dürfen nicht zur gezielten Überwachung oder Benachteiligung missbraucht werden. Über staatliche Anerkennung, Ablehnung oder Entzug entscheidet ausschließlich EL Presidente nach eigenem Ermessen; Registrierung begründet keinen Anerkennungsanspruch und keine hoheitlichen Befugnisse.

§ 6 – Fraktionsfahrzeuge und Auflösung

Jede registrierte Fraktion darf unabhängig von ihrer Mitgliederzahl höchstens denselben Fahrzeugbestand wie ein einzelner Bürger nach § 4 halten. Fraktionsfahrzeuge werden auf die Fraktion registriert und nicht auf die privaten Limits ihrer Mitglieder angerechnet; Fraktionsmitglieder dürfen sie gemäß internen Regeln nutzen. Bei Auflösung werden Fahrzeuge entweder an TropiCar zur Verwahrung und zum Verkauf übergeben oder aus dem DVb ausgetragen, von Schlössern befreit und am Standort zur erneuten Beanspruchung zurückgelassen. Automatische Übertragung an ehemalige Mitglieder erfolgt nicht. Das Ausschlachtverbot bleibt bestehen.

§ 7 – Inaktivität

Allein wegen längerer Abwesenheit eines registrierten Halters findet vorerst keine automatische Austragung, Freigabe oder Enteignung statt.

§ 8 – Sonderregelung für staatliche und staatlich anerkannte Dienstfahrzeuge

(1) Staatliche sowie durch EL Presidente offiziell staatlich anerkannte Fraktionen und Einrichtungen sind hinsichtlich ihrer ordnungsgemäß registrierten Dienstfahrzeuge vom Fahrzeughöchstbestand gemäß § 4 und § 6 ausgenommen.

(2) Jede dieser Fraktionen oder Einrichtungen darf pro registriertem Mitglied einen Rager sowie höchstens zwei zusätzliche Rager als offizielle Dienstfahrzeuge besitzen.

(3) Die zulässige Anzahl der Dienstfahrzeuge berechnet sich wie folgt: Anzahl registrierter Mitglieder + 2 = maximal zulässige Dienst-Rager.

(4) Die Dienstfahrzeuge müssen bei der DVb auf die jeweilige Fraktion oder Einrichtung registriert sein und dürfen ausschließlich für dienstliche, betriebliche oder ausbildungsbezogene Zwecke eingesetzt werden.

(5) Die Sonderregelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge des Typs Rager. Für andere Fahrzeugtypen gelten weiterhin die allgemeinen Fahrzeughöchstgrenzen.

(6) Bei Änderungen der Mitgliederzahl ist der zulässige Fahrzeugbestand entsprechend anzupassen. Überzählige Dienstfahrzeuge sind bei der DVb auszutragen oder ordnungsgemäß zu übertragen.

(7) Die staatliche Anerkennung und damit die Berechtigung zur Nutzung dieser Sonderregelung liegt ausschließlich im Ermessen von EL Presidente. Bei Entzug der Anerkennung entfällt auch die Sonderregelung.

V. PolG – Poligai-Gesetz

Befugnisse der Poligai und Schutz vor willkürlicher Behandlung.

§ 1 – Verkehrskontrollen

Die Poligai darf jederzeit Verkehrskontrollen durchführen und Registrierung, Fahrzeugzustand sowie vorgeschriebene Ausrüstung prüfen. Kontrollen und Sanktionen dürfen nicht allein wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Fraktion verschärft werden.

§ 2 – Betreten von Privatgrundstücken

Ohne Zustimmung des Eigentümers darf die Poligai private Grundstücke nur bei dringendem Tatverdacht oder zur unmittelbaren Verfolgung eines flüchtenden Tatverdächtigen betreten. Maßnahmen sind auf das Erforderliche zu beschränken. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Fraktion begründet keinen Tatverdacht.

§ 3 – Fahrzeugstilllegung

Bei geringfügigen technischen Mängeln erfolgt grundsätzlich eine Verwarnung oder ein später im BSG festgelegtes Bußgeld. Bei schweren Mängeln mit erheblicher Gefahr für die Verkehrssicherheit darf die Poligai das Fahrzeug bis zur Behebung stilllegen. Fehlende vorgeschriebene Beleuchtung kann tagsüber bei guter Sicht mit einem Bußgeld geahndet werden, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht führt sie zur Stilllegung. Eine fehlende vorgeschriebene Fahrertür oder fehlende Räder begründen regelmäßig eine Stilllegung. Fehlende mitzuführende Ausrüstung wie Verband oder Wagenheber führt für sich genommen grundsätzlich nicht zur Stilllegung.

§ 4 – Zweckbindung und Gleichbehandlung

Informationen aus dem DVb-Fraktionsregister dürfen ausschließlich für gesetzliche Verwaltungs- und Kontrollaufgaben verwendet werden. Fraktionsnamen, Rollenbilder oder die Nichtveröffentlichung eines Standorts rechtfertigen weder besondere Verdächtigungen noch strengere Kontrollen oder Sanktionen.

VI. BSG – Bußgeld- und Sanktionsgesetz

Gesondertes Gesetzesvorhaben.

Noch nicht festgelegt. Einheitliche Geldbeträge, Abstufungen und weitere Sanktionsdetails werden zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen. Bereits ausdrücklich geregelte Maßnahmen (z. B. Stilllegung, rechtmäßiger Abriss, Beschlagnahmung bei schwerem Ausschlachten) bleiben als Grundsätze dokumentiert.

Im Zweifel gilt: Verwaltung ist keine Einladung zu Willkür. EL Presidente erwartet ordentliche Akten – und möglichst fahrbereite Fahrzeuge.

MINISTERIUM FÜR WOHLSTAND UND KASSENSTAND

Wirtschaft

Trader

Regulärer Handel versorgt die Bevölkerung mit Waren und Ersatzteilen.

Banking

Geld kann ordnungsgemäß verwaltet werden. EL Presidente begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Autohaus

Komplette Fahrzeuge gehören in die Hände des staatlichen Autohauses. Fund, Reparatur und Handel bleiben damit Teil des Inselalltags.

AMTLICHES STAATSVERZEICHNIS

Impressum

Kein gewöhnliches Impressum. Dies ist schließlich kein gewöhnlicher Staat.

Staat
Tropico Island
Staatsoberhaupt
EL Presidente
Regierungsform
Funktioniert erstaunlich gut
Hauptgebäude der Verwaltung
B3/9 Regierungsviertel
Server
Tropico Island
Spielmodus
PvE
Serveradresse
194.169.211.45:7819
Verwaltungsbehörde
DVb – Digitale Verwaltungsbehörde (Discord)
Amtssprache
Deutsch

Technische Grundlage

Tropico Island ist ein privat betriebener Multiplayer-Spielserver für SCUM. Dieses Fanprojekt ist kein offizielles Angebot der Entwickler oder der Steam-Plattform.

Alle Angaben ohne Gewähr. Angaben mit Gewähr bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die DVb.